Die übermittelten Kontaktdaten werden im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen zur Nachverfolgbarkeit genutzt und nur für die notwendige Dauer gespeichert. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist werden die Kontaktdaten unwiderruflich gelöscht.
Am Tag der Veranstaltung ist eine Identifizierung mit einem Ausweisdokument erforderlich.
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